Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Konihaus, Konrad Hefelle, 8910 Affoltern am Albis (nachfolgend «Konihaus»), und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde») über Beratung, Beschaffung, Installation, Einrichtung und laufende Betreuung von Smart-Home-Anlagen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Konihaus ihnen schriftlich zugestimmt hat.

2. Leistungen

2.1 Konihaus berät den Kunden, beschafft und installiert Smart-Home-Komponenten, richtet die Anlage auf Basis einer lokal betriebenen Plattform (Home Assistant) ein und betreut sie aus der Ferne gemäss dem gewählten Paket.

2.2 Umfang und Ausstattung ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung und der Paketbeschreibung auf der Website. Die erste Beratung ist kostenlos und unverbindlich.

2.3 Konihaus kann Dritte (z. B. Lieferanten oder Fachbetriebe) für die Leistungserbringung beiziehen.

3. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von Konihaus schriftlich (auch per E-Mail) annimmt oder Konihaus einen Auftrag bestätigt. Angebote sind, sofern nichts anderes angegeben ist, 30 Tage gültig.

4. Preise und Zahlung

4.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese geschuldet ist.

4.2 Der Kunde bezahlt das monatliche Entgelt für das gewählte Paket sowie eine einmalige Einrichtungsinvestition (Hardware und Installation) gemäss Angebot. Die Einrichtungsinvestition entfällt bei Vereinbarung einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten.

4.3 Monatliche Entgelte werden jeweils im Voraus in Rechnung gestellt. Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug kann Konihaus nach einer Mahnung mit Nachfrist von 14 Tagen Fernzugriff, Support und Updates bis zur Zahlung einstellen.

5. Laufzeit und Kündigung

5.1 Die Mindestlaufzeit ergibt sich aus dem Angebot. Danach läuft der Vertrag unbefristet weiter und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat auf Ende eines Monats gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt schriftlich oder per E-Mail.

5.2 Wird der Vertrag vor Ablauf der Mindestlaufzeit aus Gründen beendet, die Konihaus nicht zu vertreten hat, wird die erlassene Einrichtungsinvestition anteilig für die noch nicht abgelaufenen Monate der Mindestlaufzeit nachverrechnet.

5.3 Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

5.4 Nach Vertragsende endet die Betreuung durch Konihaus (Fernzugriff, Support, Updates). Ein lokal installiertes System läuft weiter, soweit es dem Kunden gehört. Konihaus übergibt dem Kunden auf Verlangen die Zugangsdaten und eine Dokumentation der Konfiguration.

6. Hardware und Eigentum

6.1 Die von Konihaus gelieferte und installierte Hardware geht mit vollständiger Bezahlung der Einrichtungsinvestition ins Eigentum des Kunden über.

6.2 Wurde die Einrichtungsinvestition gegen Vereinbarung einer Mindestlaufzeit erlassen, bleibt die Hardware bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit im Eigentum von Konihaus und geht danach ins Eigentum des Kunden über. Bis dahin darf der Kunde sie weder entfernen noch verpfänden oder Dritten überlassen.

7. Support

7.1 Konihaus beantwortet technische Anfragen des Kunden per E-Mail und WhatsApp sowie, je nach Paket, telefonisch.

7.2 Die Antwortzeit ergibt sich aus dem gewählten Paket. Sie bezeichnet die Zeit bis zur ersten Rückmeldung von Konihaus, nicht die Zeit bis zur Behebung. Sie läuft nur an Werktagen (Montag bis Freitag, ohne gesetzliche Feiertage im Kanton Zürich).

7.3 Der Support umfasst die von Konihaus gelieferte und eingerichtete Hardware und Konfiguration. Nicht umfasst sind Störungen von Geräten, Systemen oder Software Dritter, die der Kunde selbst beschafft oder verändert hat, sowie Störungen der Strom- oder Internetversorgung.

8. Kein Notrufdienst, keine Garantie

8.1 Konihaus ist kein Notruf-, Pflege- oder Überwachungsdienst. Konihaus überwacht die Anlage des Kunden nicht rund um die Uhr und alarmiert keine Rettungsdienste. Support-Antwortzeiten gelten nicht für Notfälle.

8.2 Meldungen der Anlage (z. B. Alarme) werden als Push-Benachrichtigung über die offizielle App an die vom Kunden festgelegten Kontaktpersonen zugestellt. Bei Strom- oder Internetausfall, leeren Batterien oder Störungen von Push-Diensten können Meldungen ausbleiben oder verspätet eintreffen.

8.3 Im Notfall ist umgehend die Sanität (144) bzw. der Notruf 112 zu verständigen.

8.4 Der Kunde entscheidet selbst, was überwacht wird und wie; Konihaus berät mit Ideen und Erfahrung. Konihaus kann nicht garantieren, dass Zwischenfälle (z. B. Wasserschäden, Stürze oder Einbrüche) verhindert oder rechtzeitig erkannt werden. Die eingesetzte Technik kann die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass Probleme früh auffallen.

9. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt Strom und einen funktionierenden Internetzugang bereit und ermöglicht Konihaus den erforderlichen Zugang zu den Räumen. Er meldet den Wechsel von Router oder Internetanbieter sowie einen Umzug rechtzeitig im Voraus. Mieter holen, soweit nötig, die Zustimmung der Vermieterschaft ein. Der Kunde informiert Mitbewohner und die von ihm bestimmten Kontaktpersonen über den Einsatz der Anlage, hält Zugangsdaten vertraulich und nimmt an der Konfiguration keine Änderungen vor, die den Betrieb beeinträchtigen können, ohne sich mit Konihaus abzusprechen.

10. Datenschutz und Fernzugriff

Der Kunde erlaubt Konihaus den Fernzugriff auf seine Anlage, soweit dies für Betreuung und Support erforderlich ist. Personendaten bearbeitet Konihaus gemäss der Datenschutzerklärung.

11. Gewährleistung

11.1 Konihaus gewährleistet die fachgerechte Installation und Konfiguration der von ihr gelieferten Komponenten gemäss dem vereinbarten Leistungsumfang.

11.2 Die von Konihaus gelieferte Hardware stammt von Drittanbietern. Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt Konihaus keine über die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Gewährleistung oder Garantie für solche Hardware.

11.3 Allfällige Herstellergarantien werden dem Kunden weitergegeben, soweit dies möglich ist. Inhalt, Umfang und Dauer solcher Garantien richten sich ausschliesslich nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers.

11.4 Konihaus gewährleistet nicht, dass Hardware, Software, Apps, Cloud-Dienste oder Integrationen von Drittanbietern dauerhaft verfügbar bleiben oder nach Änderungen, Updates oder der Einstellung von Diensten weiterhin uneingeschränkt funktionieren oder kompatibel sind.

11.5 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die auf unsachgemässe Nutzung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, vom Kunden installierte Updates, Apps oder Erweiterungen oder auf Systeme Dritter zurückgehen.

11.6 Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

12. Haftung

12.1 Konihaus haftet für Schäden, die durch vorsätzliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzungen verursacht werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

12.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Konihaus für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Datenverlust sowie Ansprüche Dritter ausgeschlossen.

12.3 Konihaus haftet nicht für Schäden, Ausfälle oder Funktionsstörungen, die auf die Stromversorgung, Internetverbindungen, Mobilfunknetze, Push-Dienste, Cloud-Dienste, Software, Hardware oder sonstige Leistungen Dritter zurückzuführen sind.

12.4 Konihaus haftet insbesondere nicht dafür, dass durch die installierten Systeme oder Komponenten Schäden, Einbrüche, Brände, Wasserschäden, Stürze oder andere Ereignisse verhindert, erkannt oder rechtzeitig gemeldet werden. Die Systeme dienen der Unterstützung und können technische Ausfälle, Fehlfunktionen oder Einschränkungen aufweisen.

12.5 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesamthaftung von Konihaus aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis bezahlten Entgelte begrenzt.

12.6 Die Haftungsbeschränkungen dieses Vertrags gelten auch zugunsten von Hilfspersonen, Lieferanten und beigezogenen Dritten von Konihaus.

12.7 Zwingende gesetzliche Haftungsansprüche, insbesondere für Personenschäden sowie bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit, bleiben vorbehalten.

13. Änderungen der AGB und der Preise

Konihaus kann diese AGB und die Preise ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Der Kunde kann innert dieser Frist auf den Zeitpunkt der Änderung kündigen; andernfalls gelten die Änderungen als akzeptiert.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

14.2 Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

14.3 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Affoltern am Albis. Für Konsumentinnen und Konsumenten bleiben die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände vorbehalten.